entschädigung gegenüber Fluggesellschaft geltend machen

Entschädigung gegenüber Fluggesellschaften geltend machen – So geht’s

Hendrik
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Hendrik
Ich bin leidenschaftlicher Luftfahrtfan – mein Traum war es immer, selbst ins Cockpit zu steigen. Leider hat mir eine Rot-Grün-Schwäche den Weg zum Piloten versperrt. Doch...
21 Min Lesezeit

Wusstest du, dass du bei einer großen Verspätung oder Annullierung meist 250–600 € erhalten kannst? Das gilt nach EU-Regeln, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Inhaltsverzeichnis

Du willst ohne langen Stress dein Geld vom Carrier holen? Ich zeige dir in einfachen Schritten, was du jetzt tun musst.

Heb Bordkarte und E‑Ticket auf. Sammle Nachweise zur Verspätung oder Stornierung und Belege für Ausgaben. Unterschreibe keine Verzichtserklärungen am Flughafen.

Praktisch: Du kannst den Anspruch selbst einreichen, einen Anwalt beauftragen oder einen Dienstleister nutzen. Services wie Flightright, Fairplane oder Claimflights arbeiten oft auf Erfolgsbasis (20–30 % Provision).

Nutze bei Konflikten die kostenfreie Schlichtung der SÖP und das EVZ-Tool für Musterbriefe. In Deutschland verjähren Ansprüche meist nach drei Jahren.

Kurzer Einstieg: Deine Rechte als Fluggast – klar, aktuell und auf den Punkt

Deine Rechte als Fluggast sind stärker, als viele denken. Bei Annullierung, Nichtbeförderung oder einer Ankunftsverspätung ab drei Stunden kannst du Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 € haben, sofern EU-Bezug besteht.

Ab fünf Stunden Verspätung kannst du die Reise abbrechen und die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Während Wartezeiten müssen Passagiere betreut werden: Essen, Getränke und bei Bedarf Hotel samt Transfer.

Wichtig: Keine Ausgleichszahlung gibt es bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Fluglotsenstreik. Technische Defekte gelten allerdings oft nicht als Ausnahme.

Prüfe deinen Anspruch schnell online mit dem EVZ-Tool. Nutze die kostenlose SÖP-Schlichtung oder Musterbriefe, wenn die fluggesellschaften blocken. Sammle Bordkarte, E‑Ticket und Belege — das stärkt deine Ansprüche im Rahmen eines Verfahrens.

Kurz und praktisch:

SituationTypischer AnspruchBetreuung
Ankunftsverspätung ≥ 3 Std.250–600 € pauschalEssen & Getränke
Verspätung ≥ 5 Std.Erstattung oder ErsatzbeförderungHotel & Transfer bei Nacht
Annullierung / ÜberbuchungAusgleichszahlung + WahlrechtBetreuung sofort

Dein Schnellcheck: Steht dir eine Entschädigung zu?

Kurz gecheckt: Folge diesen einfachen Punkten und du weißt schnell, ob dein Anspruch Aussicht hat.

Grundvoraussetzungen

Der Fall greift, wenn dein flug in der EU startet oder eine EU-airline in der EU landet. Weiter zählt eine Ankunftsverspätung ab drei stunden, Überbuchung oder Annullierung.

250–600 Euro: Wie die Höhe nach Strecke funktioniert

Die Summe richtet sich nach der flugstrecke:

  • bis 1.500 km: 250 €
  • 1.500–3.500 km (oder innerhalb EU >1.500 km): 400 €
  • über 3.500 km: 600 €

Wann Airlines nicht zahlen müssen

Manche außergewöhnliche umstände schließen die Zahlung aus. Dazu zählen Unwetter, Fluglotsenstreik, Terrorwarnungen oder Naturereignisse.

Technische defekte gelten meist nicht als Ausnahme. Prüfe, ob dir ein Ersatzflug angeboten wurde — das kann die Summe verringern.

PrüfpunktWann zutreffendTypische FolgeWas du tun solltest
Start/Ankunft EUStart in EU oder EU-AirlineAnspruch prüfbarBordkarte & Ticket sichern
Ankunftsverspätungab drei stunden am Endziel250–600 euro möglichDokumente sammeln, Fotos machen
Außergewöhnliche UmständeUnwetter, Streik, NaturereignisKeine ZahlungBestätigung der Airline prüfen

entschädigung gegenüber Fluggesellschaft geltend machen – Schritt für Schritt

Sammle jetzt klare Beweise am Gate, damit dein Anspruch zügig geprüft wird.

Verspätung oder Ausfall dokumentieren

Mache Screenshots der Anzeigetafel, fotografiere das Gate und sichere E‑Mails oder Push‑Nachrichten deiner airline. Notiere Uhrzeiten und Verzögerungen kurz und präzise.

Wichtige Unterlagen sichern

Bewahre Bordkarte, E‑Ticket und die Buchungsnummer auf. Falls ein ersatzflug angeboten wurde, sichere auch dessen Bestätigung.

Belege für Ausgaben

Heb Quittungen für Essen, Getränke, hotel oder Transfer auf. Diese betreuungsleistungen kannst du später zusammen mit deinen kosten einreichen.

Anspruch einreichen und Frist setzen

Reiche den Anspruch über das Online‑Formular der fluggesellschaft ein. Formuliere kurz, nenne Flugdaten, Uhrzeiten und deine IBAN. Setze eine klare Frist zur Antwort.

Plan B, falls die airline blockt

Reagiert die Fluglinie nicht oder lehnt ab, nutze die kostenfreie SÖP‑Schlichtung oder beauftrage einen Dienstleister. Beachte Provisionen bei Erfolg und halte alle Dokumente digital verfügbar.

Diese Unterlagen brauchst du wirklich

Die richtigen Nachweise sind dein stärkstes Argument bei einer Reklamation. Sammle sofort alle Papiere, dann läuft die Prüfung deutlich schneller.

Buchungsnachweis

Unverzichtbar: Bordkarte oder E‑Ticket mit der Buchungsnummer. Ohne diesen Nachweis kann die Prüfung der Situation durch die fluggesellschaft schwierig werden.

Nachweise für die Störung

Sichere E‑Mails, Bestätigungen der Airline, Screenshots der App und Fotos der Abflug- oder Ankunftstafel. Diese Belege zeigen genau, wann was passiert ist.

  • Bordkarte oder E‑Ticket mit Buchungsnummer — das ist die Basis.
  • E‑Mails oder Online‑Bestätigungen der Airline, Screenshots mit Uhrzeiten und Gate.
  • Foto/Boardingpass des Ersatzflugs am Ziel — wichtig für die Berechnung der entschädigung.
  • Quittungen für Snacks, Transfer und Hotel aufheben für Erstattungen.
  • Speichere alles doppelt: Cloud und Papier; nutze eine Ordnerstruktur wie Datum_Flugnummer_Ziel.
  • Bei mehreren Reisenden: für jede Person separat dokumentieren.

Tipp: Prüfe die Airline‑Bestätigung auf die Ursache der Störung. Das spart später Zeit und erhöht deine Chancen auf eine schnelle Lösung.

Wie hoch ist dein Anspruch? 250-600 Euro verständlich erklärt

Wie viel Geld dir zusteht, hängt vor allem von der Strecke und der Ankunftszeit am Ziel ab. Die Staffel ist pauschal und leicht zu prüfen.

Kurz-, Mittel- und Langstrecke

Die Höhe richtet sich nach der flugstrecke:

  • bis 1.500 km: 250 €
  • 1.500–3.500 km: 400 € (auch innerhalb der EU, falls >1.500 km)
  • über 3.500 km: 600 €

Welche Rolle spielt die Verspätungsdauer am Ziel?

Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung am Endziel. Ab drei Stunden kann ein Anspruch entstehen.

Bei vier Stunden ändert sich die Pauschale nicht, wohl aber können Sonderkürzungen greifen. Belege und genaue Uhrzeiten sind wichtig.

Erstattung statt Ersatzbeförderung: deine Wahl ab fünf Stunden

Bei einer stunden verspätung von fünf Stunden oder mehr darfst du ablehnen und die Erstattung des Ticketpreises verlangen statt eines angebotenen ersatzfluges.

Prüfe auch, ob deine zusammenhängende Buchung laut EuGH/BGH die gesamte Reise schützt. So kalkulierst du schnell: Distanz prüfen, Ankunftszeit belegen — dann steht der mögliche Betrag fest.

SitutationMaßgeblichBetrag
Kurzstreckebis 1.500 km250 €
Mittelstrecke1.500–3.500 km400 €
Langstreckeüber 3.500 km600 €

Außergewöhnliche Umstände: Wo Airlines keine Entschädigung zahlen

Manche Verzögerungen sind schlicht unvermeidbar — und das beeinflusst deine Ansprüche. In solchen Fällen können außergewöhnliche Umstände die Airline von einer Zahlungspflicht befreien.

Typische Beispiele sind heftiges Unwetter, ein Fluglotsenstreik, Terrorwarnungen oder schwere Naturereignisse. Auch Vogelschlag oder großflächige Luftraumsperrungen zählen oft dazu.

Wichtig: Die Airline muss nachweisen, dass die genannten umstände trotz zumutbarer Maßnahmen unvermeidbar waren. Du musst das nicht belegen.

außergewöhnliche umstände

  • Technische Defekte gehören in vielen fällen meist nicht zu den außergewöhnlichen Umständen.
  • Pauschale Hinweise auf „Sicherheit“ genügen oft nicht als Begründung.
  • Betreuung wie Essen, Getränke oder Hotel bleibt dir in der Regel erhalten.
UmstandBeispielZahlung möglich?Was du tun solltest
WetterOrkan, Schneesturmhäufig: neinFotos, Airline-Info sichern
StreikFluglotsenstreikhäufig: neinBestätigung der Behörde/Medien speichern
TechnikTriebwerksdefektmeist: jaDokumente anfordern, Fotos
Vogelschlag / LuftraumVogelschlag, SperrungvariabelBegründung prüfen, Betreuung fordern

Bei Streit dokumentiere alles und nutze das EVZ oder die SÖP. Dort werden die umstände neutral bewertet und du erfährst, ob eine Entschädigung im konkreten fall bleibt.

Annullierung richtig einordnen: Info 14 Tage, 13-7 Tage oder unter 7 Tage vor Abflug

Der Zeitpunkt der Mitteilung entscheidet, welche Rechte du hast. Lies kurz die drei Fälle, damit du schnell weißt, ob ein Anspruch auf Ausgleich besteht oder nur eine Erstattung bzw. Ersatzbeförderung angeboten wird.

Mehr als 14 Tage vorher

Wirst du 14 Tage oder früher informiert, hast du keine Pauschalzahlung zu erwarten. Du behältst aber das Recht auf eine zeitnahe Beförderung zum nächstmöglichen Termin oder auf Erstattung des Tickets.

13–7 Tage vorher

Informiert die fluggesellschaft zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Flug, ist eine Ausgleichszahlung nur fällig, wenn die Alternative stark abweicht.

Mehr als 2 Stunden früherer Start oder mehr als 4 Stunden spätere Ankunft am Ziel führt zu einem möglichen Betrag von 250–600 € (250 600). Ansonsten bleibt es bei Ersatzbeförderung oder Erstattung.

Unter 7 Tage vorher

Bei Info unter 7 Tagen gelten deine vollen Rechte. Nur bei sehr geringen Abweichungen (max. 1 Stunde früherer Abflug / max. 2 Stunden spätere Ankunft) entfällt die Pauschale.

Bei kürzerer Verspätung kann die Summe halbiert werden (bei Mittel- und Langstrecke mit speziellen Grenzen). Setze der airline eine klare Frist zur Angebotserstellung.

Praktischer Tipp: Wenn die Frist verstreicht, buche selbst eine passende Alternative Beförderung (auch Bahn/Bus/Schiff) und fordere die Kosten als Aufwendungsersatz ein. Sammle alle Angebote, Uhrzeiten und Belege, so sicherst du deine Ansprüche schnell und sauber.

Flugverspätung, verpasste Anschlüsse und Nichtbeförderung

Wenn Anschlussflüge scheitern, zählt oft nur noch die Ankunft am Endziel. Bei einer zusammenhängenden Buchung ist nicht der Umsteige‑airport entscheidend, sondern die Zeit, zu der du am Ziel ankommst.

EuGH und BGH bestätigen: Sind alle Segmente als ein Ticket gebucht, stärken sie deine ansprüche auch bei Verspätungen, die außerhalb der EU auftreten.

Was du sofort am Flughafen tun solltest

Melde dich direkt am Gate oder Service‑Desk der airline. Lass jede Nichtbeförderung schriftlich bestätigen.

Bestehe auf einer sofortigen Ausgleichszahlung und einem alternativen ersatzflug, wenn du wegen Überbuchung nicht befördert wirst.

  • Sichere Boardingpässe aller Segmente.
  • Fotografiere Ankunftszeiten des letzten Segments.
  • Fordere schriftliche Zusagen zu Verpflegung und Hotel, falls nötig.
SituationDein SchrittWarum
Verpasster AnschlussDokumente sichernEndziel entscheidend
ÜberbuchungSchriftlich bestätigen lassenAnspruch auf Ausgleich
Streik innerhalb AirlineAlternative Routen prüfenBetreuung bleibt bestehen

Kurz: Handeln, dokumentieren, schriftliche Bestätigungen einholen — so wird dein fall stark und durchsetzbar.

Betreuungsleistungen am Flughafen: Essen, Getränke, Hotel & Transfer

Am Gate gelten klare Regeln: Bei längeren Wartezeiten musst du versorgt werden. Das gilt sowohl für Snacks als auch für Kommunikationsmöglichkeiten.

betreuungsleistungen flughafen

Was dir zusteht – und ab wann

Bei kurzen Verzögerungen bekommst du mindestens Essen und Getränke sowie zwei Telefonate oder E‑Mails. Das gilt ab den ersten Stunden der Wartezeit.

Wenn ein Abflug am selben Tag unmöglich wird, muss die airline Hotel und Transfer übernehmen. Notiere Uhrzeiten und fordere eine schriftliche Bestätigung am Service‑Desk.

Selbst organisiert? So bekommst du deine Ausgaben erstattet

Weigert die airline die Leistung, kauf dir das Nötigste und hebe alle Belege auf. Quittungen, Fotos vom Boarding und kurze Notizen zu Uhrzeiten sind entscheidend.

  • Am Flughafen: Fordere schriftliche Zusagen zu Verpflegung oder Hotel.
  • Bei Selbstorganisation: Sammle Rechnungen für Essen, Transfer und Übernachtung.
  • Wichtig: Bei Rücktritt vom Beförderungsvertrag enden künftige Betreuungsleistungen; bereits entstandene Kosten bleiben erstattungsfähig.
  • Tipp: Bewahre digitale Kopien in der Cloud, so sind deine ausgaben immer verfügbar.
SituationTypische LeistungDein To‑do
Wartezeit kurzEssen, Getränke, 2 KontakteQuittungen und Bestätigung holen
Kein Abflug am TagHotel + TransferSchriftliche Hotelbestätigung am Desk einfordern
LeistungsverweigerungSelbstkauf, spätere ErstattungFotos, Rechnungen, kurze Zeitdokumentation

Durchsetzen ohne Nervenkrieg: Wege, Fristen und smarte Tools

Wenn du deine Ansprüche ruhig, aber konsequent verfolgst, sparst du Zeit und Nerven.

Reiche deinen anspruch entschädigung zuerst über das Online‑Portal der jeweiligen fluggesellschaft ein. Füge Bordkarte, Zeiten und Belege bei. Setze eine klare Frist (z. B. 14 Tage) und kündige an, dass du sonst die kostenlose Schlichtung nutzt.

Schlichtung: SÖP und EVZ

Nutze die SÖP oder das EVZ‑Tool. Beide Optionen sind kostenfrei und bieten Musterbriefe. So vermeidest du Gerichte und oft langes Warten.

Anwalt oder Dienstleister

Wenn du wenig Zeit hast, ist ein Dienstleister oder Anwalt eine Möglichkeit. Beachte Provisionen von rund 20–30 % bei Erfolgsmodellen und die anfallenden kosten.

WegKostenErfolgsaussichtenZeitaufwand
Direkt bei der Airlinekeinegut, mit vollständigen Belegen2–8 Wochen
SÖP / EVZkostenfreihoch bei klaren Fällen4–12 Wochen
Anwalt / DienstleisterProvision 20–30 % + ggf. Gebührensehr hochvariable, oft schneller

Halte alle Dokumente griffbereit. Beachte die Verjährung: in Deutschland sind Ansprüche meist bis zu drei Jahre ab Jahresende gültig. Bleib freundlich, bestimmt und setze klare Fristen — so erreichst du meist eine schnelle erstattung, Auszahlung oder einen ersatzflug.

Besonderheiten bei Pauschalreisen

Bei einer Pauschalreise hast du zwei Ansprechpartner mit unterschiedlichen Pflichten. Das wirkt erst einmal kompliziert, ist aber praktisch: so kann dein Fall schneller gelöst werden.

Dein Duo an Ansprechpartnern: Reiseveranstalter und Fluggesellschaft

Der Veranstalter muss die vertraglich zugesagte Beförderung und Ankunft sicherstellen. Er trägt Verantwortung, wenn die Reise insgesamt beeinträchtigt ist.

Die fluggesellschaft bleibt zuständig für Ausgleich, Umbuchung, Erstattung und Gepäckfragen.

Reisemangel und Preisminderung: ab vier Stunden Verspätung möglich

Ab vier stunden Verspätung kann ein Reisemangel vorliegen. Dann darfst du eine Preisminderung vom Veranstalter verlangen.

Das gilt zusätzlich zu einem möglichen Anspruch auf Entschädigung bei der Airline. Sammle am flughafen alle Bestätigungen und Quittungen.

  • Dokumentiere Uhrzeiten, Ersatzbeförderung und Betreuung.
  • Klärt schriftlich, wer Hotel‑ oder Transferkosten übernimmt.
  • Setze eine kurze Frist zur Zahlung oder Erstattung, bevor du weitere Schritte einleitest.
WerTypische PflichtWas du tun solltest
VeranstalterReisemangel, PreisminderungAnspruch schriftlich melden, Belege beifügen
FluggesellschaftAusgleich, Erstattung, GepäckOnline‑Formular nutzen, Boardingpass anhängen
BeideHotel/Transfer je nach LageSchriftliche Klärung verlangen, Quittungen aufbewahren

Fazit

Deine fluggastrechte sind klar: mit sauberer Dokumentation und etwas Systematik schützt du deine Rechte effektiv.

Ansprüche lohnen sich: Pauschalen zwischen 250 und 600 € sind erreichbar. Überlege, ob Erstattung oder Umbuchung für deine Reise besser passt.

Belege sammeln, Fristen setzen und SÖP/EVZ nutzen — das beschleunigt den Prozess und spart dir Ärger. Bei zusammenhängenden Buchungen gelten oft erweiterte Regeln zugunsten der Passagiere.

Bleib dran, prüfe Verjährungsfristen und dokumentiere jede Ausgabe. So bringst du deine Forderung schnell und zuverlässig zum Ziel.

FAQ

Was musst du wissen, bevor du Entschädigung gegenüber der Airline forderst?

Prüfe zuerst, ob dein Flug unter EU-Recht fällt (Abflug aus der EU oder Ankunft mit EU-Airline). Entscheidend sind die Ankunftsverspätung am Zielort ab drei Stunden, Annullierung oder Nichtbeförderung. Sammle Buchungsnachweis, Bordkarte und Zeitbelege, damit du später Beweise hast.

Wie viel kannst du beanspruchen und wie richtet sich die Höhe?

Die Summe liegt meist zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke: Kurzstrecke bis 1500 km, Mittelstrecke 1500–3500 km und Langstrecke über 3500 km. Auch die Verspätungsdauer am Endziel beeinflusst die Höhe.

Ab wann gilt eine Verspätung als anspruchsbegründend?

Anspruch besteht grundsätzlich bei Ankunftsverspätungen ab drei Stunden. Bei Annullierung kann zusätzlich schon früher Anspruch entstehen, je nach Zeitpunkt der Info vor Abflug.

Wann musst du keine Zahlung erwarten?

Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen wie schweren Unwettern, Fluglotsenstreik, Terrorwarnungen oder ähnlichen Ereignissen sind Airlines oft befreit. Technische Defekte zählen in der Regel nicht als Ausnahme.

Welche Dokumente brauchst du wirklich für deinen Antrag?

Wichtig sind Bordkarte oder E‑Ticket, Buchungsbestätigung, Bestätigung der Airline zu Störung/Annullierung, Anzeigetafel-Fotos und Belege für Kosten wie Verpflegung, Hotel oder Transfer.

Wie dokumentierst du eine Verspätung korrekt?

Mach Screenshots von Fluginformationen, Fotos der Abflug-/Anzeigetafel, sichere E‑Mails von der Airline und notiere Uhrzeiten. Das stärkt deinen Anspruch, wenn die Airline widerspricht.

Wie reichst du deinen Anspruch ein und welche Frist setzt du?

Nutze das Online-Formular der Airline oder ein gerichtliches Mahnschreiben. Setze eine klare Frist (z. B. zwei bis vier Wochen) und füge alle Nachweise bei. Bleibt die Airline stur, nutze Schlichtung oder anwaltliche Hilfe.

Was passiert bei Annullierung je nach Informationszeitpunkt?

Wurde dir mehr als 14 Tage vorab informiert, gibt es meist keine Ausgleichszahlung, wohl aber Ersatzbeförderung oder Erstattung. Bei 13–7 Tagen kommt es auf Abweichungen der Flugzeiten an. Unter 7 Tagen gelten umfassende Rechte.

Wann kannst du statt Ersatzbeförderung die Erstattung des Ticketpreises verlangen?

Wenn du mehr als fünf Stunden auf einen Ersatzflug wartest oder der Flug gestrichen wurde und du nicht mehr reisen möchtest, kannst du Erstattung des Ticketpreises fordern.

Was steht dir am Flughafen als Betreuungsleistung zu?

Bei längeren Wartezeiten sind Essen, Getränke und gegebenenfalls Hotelunterkunft mit Transfer vom/ zum Flughafen Pflicht der Airline. Wenn du selbst Auslagen hattest, reiche Belege ein.

Du hast Anschlussflug verpasst — zählt das als zusammenhängende Buchung?

Ja, bei zusammenhängender Buchung gelten beide Flüge als Einheit. EuGH und BGH haben das bestätigt, was deine Chance auf Zahlung erhöht, wenn die Airline Ursache der Verspätung war.

Was gilt bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung?

Bei Überbuchung hast du Anspruch auf sofortige Ausgleichszahlung, Betreuung und Ersatzbeförderung oder Erstattung. Du kannst alternativ auf Zahlung bestehen und bei Bedarf Beschwerde einreichen.

Wie kannst du durchsetzen, wenn die Airline blockt?

Versuche zuerst die Airline direkt, dokumentiere alles und setze eine Frist. Nutze kostenlose Schlichtungsstellen wie SÖP oder EVZ. Bei Bedarf beauftragst du einen Anwalt oder ein Vergleichsportal — beachte dann Kosten und Provisionsmodelle.

Wie lange hast du Zeit, deinen Anspruch geltend zu machen?

Die Verjährung variiert je nach Land, in Deutschland sind Ansprüche meist bis zu drei Jahre geltendbar (bis Jahresende des dritten Jahres). Prüfe regionale Fristen rechtzeitig.

Was ändert sich bei Pauschalreisen?

Hier hast du zwei Ansprechpartner: Reiseveranstalter und Fluggesellschaft. Bei Verspätungen ab vier Stunden kann ein Reisemangel vorliegen und Preisminderung möglich sein. Dokumentiere auch hier alles genau.

Lohnt sich eine Schlichtung oder ein Anwalt?

Schlichtungsstellen sind kostenlos und oft effektiv. Ein Anwalt bietet Aussicht auf höhere Erfolgsraten, kostet aber. Für kleinere Beträge lohnt sich meist Schlichtung oder Self-Service-Tools.

Gelten gleiche Regeln bei Streik oder Fluglotsenausfällen?

Streiks von Airline-Mitarbeitern können Ansprüche begründen; bei externen Streiks wie Fluglotsen sind Airlines oft entlastet. Prüfe den konkreten Fall und die Verantwortlichkeit genau.

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Ich bin leidenschaftlicher Luftfahrtfan – mein Traum war es immer, selbst ins Cockpit zu steigen. Leider hat mir eine Rot-Grün-Schwäche den Weg zum Piloten versperrt. Doch meine Begeisterung für Flugzeuge, Flughäfen und das Fliegen selbst ist geblieben – und gewachsen. Heute teile ich mein Wissen, meine Erfahrungen und jede Menge Reisetipps mit allen, die das Fliegen genauso fasziniert wie mich.