Entschädigungsrechner: Wie viel Geld steht dir zu?

Hendrik
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Hendrik
Ich bin leidenschaftlicher Luftfahrtfan – mein Traum war es immer, selbst ins Cockpit zu steigen. Leider hat mir eine Rot-Grün-Schwäche den Weg zum Piloten versperrt. Doch...
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Eine Flugverspätung von mehreren Stunden kostet Nerven, manchmal sogar einen halben Urlaubstag. Was viele nicht wissen: Wenn deine Airline einen Flug deutlich verspätet, annulliert oder dich wegen Überbuchung nicht mitnimmt, steht dir nach EU Verordnung 261/2004 oft Geld zu. Bis zu 600 Euro pro Person, unabhängig davon, was du fürs Ticket bezahlt hast. Prüf in 30 Sekunden mit dem Rechner unten, ob dein Fall Anspruch begründet.

Entschädigungs-Rechner

Prüfe in 30 Sekunden, ob dir bis zu 600 € zustehen

Was ist mit deinem Flug passiert?
Welche Strecke hattest du gebucht?
Wie viel später bist du am Ziel angekommen?
Was war der Grund? (falls bekannt)
Unverbindliche Schätzung auf Basis der EU-Verordnung 261/2004. Keine Rechtsberatung. Die tatsächliche Entschädigung hängt vom Einzelfall ab.


Wann steht dir Entschädigung zu

Damit du Geld bekommst, müssen im Grunde drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Deine Verspätung am Zielort beträgt mehr als drei Stunden, der Flug wurde annulliert, oder du wurdest wegen Überbuchung nicht mitgenommen.
  2. Dein Flug ist in der EU gestartet (dann gilt das für jede Airline) oder in der EU gelandet (dann muss es eine Airline mit Sitz in der EU sein).
  3. Die Ursache liegt bei der Airline und nicht an höherer Gewalt.

Das war es im Wesentlichen. Du brauchst keinen besonderen Tarif, keinen Pauschalreisevertrag, keine Versicherung. Auch günstige Tickets von Billigfliegern fallen voll unter die Verordnung. Anspruch hat jeder Passagier auf der Buchung, also bei einer Familie zu viert vervierfacht sich der Betrag.

Wie viel Geld du erwarten kannst

Die Höhe der Entschädigung hängt einzig und allein von der Flugdistanz ab. Nicht vom Ticketpreis, nicht von der Buchungsklasse, nicht davon, ob du Vielflieger bist oder nicht.

DistanzEntschädigung
bis 1.500 km250 €
1.500 bis 3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
innereuropäisch über 1.500 km400 €

Ein paar Beispiele aus dem deutschen Reisealltag:

  • Berlin nach Mallorca, etwa 1.870 km → 400 € pro Person
  • Köln nach London, etwa 510 km → 250 €
  • München nach Antalya, etwa 2.200 km → 400 €
  • Frankfurt nach New York, etwa 6.200 km → 600 €
  • Hamburg nach Bangkok, etwa 9.200 km → 600 €

Eine vierköpfige Familie auf einem verspäteten Mallorca Flug kann also auf 1.600 Euro Entschädigung kommen. Bei einem Langstreckenflug nach Asien sogar auf 2.400 Euro. Das ist ein ernsthafter Betrag, für den sich der Aufwand lohnt.

Was sind außergewöhnliche Umstände wirklich

Hier liegt der Hund begraben, weil Airlines genau diesen Punkt nutzen, um Ansprüche pauschal abzulehnen. Außergewöhnliche Umstände sind in der Verordnung definiert als Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen.

Das zählt als außergewöhnlich:

  • Schwere Unwetter, die den Flugbetrieb lahmlegen
  • Streiks Dritter, etwa der Flugsicherung oder der Sicherheitskontrolle am Flughafen
  • Politische Lage, gesperrte Lufträume, militärische Ereignisse
  • Medizinische Notfälle an Bord
  • Akute Sicherheitsrisiken am Flugzeug, die vor Abflug nicht erkennbar waren

Das zählt nicht als außergewöhnlich, auch wenn die Airline das gern behauptet:

  • Technische Defekte am Flugzeug, die durch Wartung verhindert werden können
  • Personalmangel, kranke Crew, Crew Engpässe
  • Streik des eigenen Personals der Airline
  • Verspätungen aus Vorflügen derselben Airline
  • Überlastung des Hub Flughafens der Airline

In meiner Erfahrung lehnen Airlines extrem viele Ansprüche als angebliche außergewöhnliche Umstände ab, auch wenn die Sachlage eindeutig nicht so ist. Lass dich davon nicht abschrecken. Ein erfahrener Dienstleister erkennt solche Tricks und geht in die nächste Eskalationsstufe.

Selbst kämpfen oder Dienstleister beauftragen, meine Erfahrung

Ich habe selbst schon einmal einen Anspruch durchgesetzt, gegen Eurowings auf einem Inlandsflug. Ich war positiv überrascht, wie unkompliziert das war: Buchungsbestätigung, Bordkarte und ein paar Angaben einreichen, danach lief das Verfahren von selbst durch. Wie viel Provision der Dienstleister im Erfolgsfall einbehält, wird vorher transparent angezeigt. Und wenn nichts rauskommt, zahlst du auch nichts. Das ist meiner Meinung nach der entscheidende Punkt.

Wenn man den Anspruch selbst direkt bei der Airline geltend macht, sieht der typische Ablauf nämlich so aus:

  1. Du reichst schriftlich Anspruch ein, mit allen Belegen.
  2. Wochen oder Monate passieren ohne Reaktion.
  3. Wenn sich überhaupt etwas tut, kommt erst einmal eine pauschale Ablehnung. Standard Begründung: angeblich außergewöhnliche Umstände.
  4. Jetzt müsstest du entweder aufgeben, einen Anwalt nehmen oder selbst mit Klage drohen.

Genau ab Punkt drei steigen die meisten Privatleute aus. Verständlich, denn der nächste Schritt verlangt Zeit, Wissen und ein gewisses Maß an Hartnäckigkeit. Genau hier sind Dienstleister wie AirHelp stark. Sie kennen die Standard Tricks der Airlines, haben die juristische Infrastruktur im Hintergrund und drohen glaubwürdig mit Gericht. In sehr vielen Fällen reicht allein dieses Signal, damit die Airline einknickt und zahlt.

Die Provision, je nach Anbieter und Fall etwa 25 bis 35 Prozent der Entschädigung, ist aus meiner Sicht gerechtfertigt. Ohne Dienstleister verlieren viele Passagiere am Ende ihren gesamten Anspruch, weil sie irgendwann aufgeben. Mit Dienstleister kommen 65 bis 75 Prozent an, und das ist immer noch deutlich mehr als nichts. Außerdem bist du den ganzen Schriftverkehr los.

Wer trotzdem den Eigenversuch starten will, sollte das ruhig tun. Bei klaren Fällen mit kooperativer Airline klappt das durchaus. Aber sobald Widerstand kommt, brauchst du gute Nerven und einen langen Atem.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch geltend zu machen? In Deutschland verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom Mai 2023 verjährt also erst am 31. Dezember 2026. Trotzdem: Je länger du wartest, desto schwieriger wird die Beweisführung. Lieber zeitnah einreichen.

Was passiert, wenn ich auf eine Ersatzbeförderung umgebucht werde? Wenn du am Ziel weniger als zwei (Kurzstrecke), drei (Mittelstrecke) oder vier Stunden (Langstrecke) später ankommst als ursprünglich geplant, kann die Entschädigung halbiert werden. Bist du noch länger zu spät dran, gibt es den vollen Satz.

Gilt das auch für Pauschalreisen? Ja. Der Anspruch besteht gegenüber der Fluggesellschaft, völlig unabhängig davon, wo du den Flug gebucht hast. Auch bei einer Pauschalreise über einen Veranstalter wendest du dich für die Entschädigung direkt an die ausführende Airline.

Was bei verpasstem Anschlussflug? Wenn dein Erstflug verspätet ist und du dadurch deinen Anschluss verpasst, zählt deine Verspätung am Endziel. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Flüge auf einer Buchung sind. Bei separat gebuchten Flügen gilt der Anschluss als eigenes Risiko.

Was, wenn die Verspätung nur 2,5 Stunden war? Dann besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. Die Grenze von drei Stunden Verspätung am Zielort ist hart. Du hast aber je nach Wartezeit Anspruch auf Versorgung am Flughafen: Getränke, Mahlzeiten, im Zweifel auch Hotel und Transfer.

Bekomme ich auch Geld zurück, wenn der Flug komplett ausgefallen ist? Bei einer Annullierung hast du zwei Ansprüche nebeneinander: Die Ausgleichszahlung nach EU 261 plus die Rückerstattung des Ticketpreises (oder kostenlose Umbuchung). Das ist wichtig, beides kannst du fordern.

Was, wenn die Airline insolvent ist? Das ist die ärgerliche Ausnahme. Bei einer laufenden Insolvenz kannst du Ansprüche zur Tabelle anmelden, bekommst aber meist nur einen Bruchteil. Bei den großen Airline Pleiten der letzten Jahre dauerten die Verfahren oft mehrere Jahre.

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Ich bin leidenschaftlicher Luftfahrtfan – mein Traum war es immer, selbst ins Cockpit zu steigen. Leider hat mir eine Rot-Grün-Schwäche den Weg zum Piloten versperrt. Doch meine Begeisterung für Flugzeuge, Flughäfen und das Fliegen selbst ist geblieben – und gewachsen. Heute teile ich mein Wissen, meine Erfahrungen und jede Menge Reisetipps mit allen, die das Fliegen genauso fasziniert wie mich.