Wenn ein Anschlussflug verpasst wird, stellt dies für viele Reisende nicht nur eine erhebliche Unannehmlichkeit dar, sondern kann auch finanzielle Folgen haben. In der EU sorgt die Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) dafür, dass Passagiere umfassend geschützt sind. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen für Entschädigungen, typische Fallstricke und gibt praktische Tipps, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.
Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu?
Wurden Sie von der Fluggesellschaft schriftlich über die Annullierung des Fluges informiert? Entscheidend ist, wann genau diese Benachrichtigung erfolgte und wie viel Zeit zwischen der Annullierung und dem ursprünglich geplanten Abflug verstrichen ist. Diese Angaben sind wichtig, um die Höhe Ihrer Ausgleichsansprüche korrekt berechnen zu können.
Beachten Sie: Sowohl der Zeitpunkt der Flugannullierung als auch die Flugstrecke sind für die Erstattungs- und Entschädigungsregelungen entscheidend.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt für Flüge, die:
- Von einem Flughafen innerhalb der EU starten.
- Von einer EU-Airline durchgeführt werden und in der EU landen.
Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, muss der Anschlussflug aufgrund einer Verspätung oder eines Flugausfalls durch die Fluggesellschaft verpasst worden sein. Technische Probleme, Überbuchungen oder fehlerhafte Organisation seitens der Airline zählen zu entschädigungspflichtigen Ursachen. Witterungsbedingungen oder außergewöhnliche Umstände wie Streiks der Flugsicherung sind hingegen ausgenommen.
Oft bieten die Fluggesellschaften Ersatzflüge an. Auch wenn Sie dieses Angebot annehmen, lohnt es sich, Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen. Bei Geschäftsreisen ist eine Umbuchung oft keine Option. In diesen Fällen können Sie zusätzlich zur Ausgleichszahlung die Erstattung des Ticketpreises verlangen, wenn Sie den Ersatzflug ablehnen.
Entschädigungshöhe
Die Entschädigung kann zwischen 250 € und 600 € liegen, abhängig von der Distanz der Flugstrecke und der Dauer der Verzögerung. Wichtig ist, dass die Verspätung am Endziel mindestens drei Stunden beträgt, um einen Anspruch geltend zu machen. Auch bei Kurzstreckenflügen können Ansprüche bestehen, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
- 250 € bei Strecken bis 1.500 km.
- 400 € bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km.
- 600 € bei Strecken über 3.500 km.
Zudem müssen Airlines die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und gegebenenfalls Ersatzflüge übernehmen.
Voraussetzungen für eine Entschädigung
- Die Verspätung am Endziel beträgt mindestens 3 Stunden.
- Die Fluggesellschaft trägt die Verantwortung für die Verspätung.
- Sie besitzen eine gültige Buchung und sind rechtzeitig am Flughafen erschienen.
Es empfiehlt sich, Belege wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Quittungen für entstandene Ausgaben aufzubewahren.
Praktische Tipps zur Durchsetzung
- Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Flugtickets, Quittungen und E-Mails der Airline.
- Anfrage an die Airline: Fordern Sie die Entschädigung schriftlich ein, vorzugsweise per E-Mail oder über ein Formular auf der Airline-Website.
- Rechtsbeistand nutzen: Bei Ablehnung oder Verzögerung können Sie spezialisierte Plattformen oder Anwälte einschalten. Diese prüfen die Erfolgsaussichten und kümmern sich um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Besondere Fälle: Codeshare- und Umsteigeflüge
Bei Umsteigeverbindungen mit verschiedenen Airlines oder Codeshare-Flügen ist die Entschädigung oft komplexer. Wichtig ist, dass die Flüge auf einem Ticket gebucht wurden, um die Rechte geltend zu machen.
Fazit
Reisende sollten sich bei verpassten Anschlussflügen nicht mit leeren Versprechungen abspeisen lassen. Dank der EU-Fluggastrechte-Verordnung sind Ihre Ansprüche klar geregelt. Informieren Sie sich rechtzeitig, dokumentieren Sie gründlich und setzen Sie Ihre Rechte durch – im Zweifelsfall mit Unterstützung.