Wenn dein Flug mehr als drei Stunden zu spät am Ziel ankommt, schuldet dir die Airline in vielen Fällen Geld. Bis zu 600 Euro pro Person, völlig unabhängig davon, was du fürs Ticket bezahlt hast. Das regelt die EU-Verordnung 261/2004. Viele Fluggäste wissen davon nichts oder lassen sich von der Airline abwimmeln. Mit dem Rechner unten prüfst du in 30 Sekunden, ob dir etwas zusteht. Darunter erkläre ich, wie die Regeln funktionieren und wie du dein Geld auch wirklich bekommst.
Entschädigungs-Rechner
Prüfe in 30 Sekunden, ob dir bis zu 600 € zustehen
Wann dir eine Entschädigung zusteht
Damit du Anspruch hast, müssen drei Dinge zusammenkommen:
- Dein Flug kommt mehr als drei Stunden zu spät am Endziel an, wird annulliert oder du wirst wegen Überbuchung nicht mitgenommen.
- Es besteht ein EU-Bezug: Der Flug startet in der EU (dann gilt es für jede Airline weltweit) oder landet in der EU (dann muss es eine Airline mit Sitz in der EU sein).
- Die Ursache liegt bei der Airline und nicht an höherer Gewalt.
Mehr braucht es nicht. Kein bestimmter Tarif, keine Versicherung, kein Pauschalreisevertrag. Auch das billigste Ticket beim Discounter zählt. Und der Anspruch gilt pro Person auf der Buchung, bei einer Familie zu viert vervierfacht sich der Betrag.
Ein wichtiger Punkt zur Verspätung: Es zählt der Moment, in dem das Flugzeug am Ziel steht und die Türen aufgehen. Nicht der verspätete Abflug, sondern die tatsächliche Ankunft am Endziel.
Wie viel Geld du bekommst
Die Höhe hängt nur von der Flugdistanz ab. Nicht vom Ticketpreis, nicht von der Buchungsklasse.
| Distanz | Entschädigung |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500 bis 3.500 km | 400 € |
| über 3.500 km | 600 € |
| innereuropäisch über 1.500 km | 400 € |
Ein paar Beispiele aus dem deutschen Reisealltag:
- Köln nach London, etwa 510 km, drei Stunden zu spät, ergibt 250 €
- Berlin nach Mallorca, etwa 1.870 km, ergibt 400 €
- München nach Antalya, etwa 2.200 km, ergibt 400 €
- Frankfurt nach New York, etwa 6.200 km, ergibt 600 €
Bei einer vierköpfigen Familie auf einem verspäteten Mallorca-Flug sind das 1.600 Euro. Ein Betrag, für den sich der kleine Aufwand auf jeden Fall lohnt.
Eine Einschränkung gibt es: Wird dir eine Ersatzbeförderung angeboten und kommst du damit nur knapp später an als geplant (unter zwei Stunden bei Kurzstrecke, drei bei Mittelstrecke, vier bei Langstrecke), darf die Airline die Entschädigung halbieren.
Wann die Airline nicht zahlen muss, und wann sie nur so tut
Hier wird es spannend, denn genau an diesem Punkt versuchen die Airlines, sich rauszureden. Sie berufen sich auf außergewöhnliche Umstände. Aber längst nicht alles, was sie als außergewöhnlich verkaufen, ist es auch.
Wirklich außergewöhnlich und damit nicht entschädigungspflichtig sind:
- Schwere Unwetter, die den Flugbetrieb lahmlegen
- Streiks Dritter, etwa der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals
- Gesperrte Lufträume, politische Lage, Sicherheitsvorfälle
- Medizinische Notfälle an Bord
Nicht außergewöhnlich, auch wenn die Airline das gern behauptet:
- Technische Defekte am Flugzeug. Das ist der Klassiker. Der Europäische Gerichtshof hat klar entschieden, dass technische Probleme zum normalen Betriebsrisiko einer Airline gehören. Genau das war übrigens bei meinem eigenen Fall so: Mein Eurowings-Flug hatte knapp vier Stunden Verspätung wegen eines Defekts am Flugzeug. Die Airline hätte mit technischem Defekt argumentieren können, doch das zählt nicht als Ausrede. Ich habe meine Entschädigung bekommen.
- Personalmangel und kranke Crew. Liegt in der Verantwortung der Airline.
- Streik des eigenen Personals. Anders als ein Streik Dritter.
- Verspätete Vorflüge derselben Maschine. Wenn der vorherige Flug zu spät war und deine Maschine deshalb nicht rechtzeitig da ist, ist das kein außergewöhnlicher Umstand.
Wichtig: Die Airline muss beweisen, dass tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorlag und dass sie alles Zumutbare getan hat, um die Verspätung zu vermeiden. Eine pauschale Behauptung reicht rechtlich nicht aus. Lass dich also nicht abschrecken, wenn im Ablehnungsschreiben außergewöhnliche Umstände steht.
Auch bei verpasstem Anschlussflug
Wenn dein erster Flug verspätet ist und du dadurch deinen Anschluss verpasst, zählt deine Verspätung am Endziel. Kommst du dort mehr als drei Stunden zu spät an, hast du Anspruch, und zwar nach der gesamten Streckenlänge der Buchung.
Eine Bedingung: Beide Flüge müssen auf einer Buchung zusammenhängen. Hast du die Flüge separat gebucht, gilt der Anschluss als dein eigenes Risiko. Ob die Teilstrecken bei verschiedenen Airlines liegen, spielt dagegen keine Rolle, solange es eine durchgehende Buchung ist.
Deine weiteren Rechte bei Verspätung
Neben der Entschädigung steht dir je nach Wartezeit auch Versorgung zu, und zwar zusätzlich:
- Ab zwei Stunden (bei kurzen Strecken): kostenlose Mahlzeiten und Getränke
- Bei Übernachtung: Hotel plus Transfer zum und vom Flughafen
- Ab fünf Stunden: Du kannst vom Flug zurücktreten und bekommst den vollen Ticketpreis erstattet
Wichtig bei Annullierung: Da hast du zwei Ansprüche gleichzeitig. Die Ausgleichszahlung nach EU 261 plus die Rückerstattung des Ticketpreises oder eine kostenlose Umbuchung. Beides kannst du fordern, das eine schließt das andere nicht aus.
Selbst durchsetzen oder Dienstleister beauftragen
Jetzt zur entscheidenden Frage: Wie bekommst du dein Geld wirklich?
Ich habe meinen Eurowings-Fall über einen Dienstleister abgewickelt und war positiv überrascht, wie unkompliziert das war. Buchungsbestätigung und Bordkarte hochladen, ein paar Angaben machen, fertig. Wie viel Provision im Erfolgsfall einbehalten wird, steht vorher transparent da. Und wenn nichts rauskommt, zahlst du auch nichts. Du hast also kein Risiko.
Der typische Ablauf, wenn du es allein direkt bei der Airline versuchst, sieht dagegen oft so aus:
- Du reichst deinen Anspruch mit allen Belegen ein.
- Wochen oder Monate passieren ohne Reaktion.
- Dann kommt eine pauschale Ablehnung, meistens mit der Standardbegründung außergewöhnliche Umstände.
- Jetzt müsstest du entweder aufgeben, einen Anwalt nehmen oder selbst glaubhaft mit Klage drohen.
Genau ab Schritt drei steigen die meisten aus. Verständlich, denn der nächste Schritt kostet Zeit, Nerven und juristisches Wissen. Aus den Fällen in meinem Bekanntenkreis kenne ich das gut, gerade in der letzten Zeit mit den vielen Streiks und Flugausfällen. Die Airlines zögern hinaus und lehnen erst mal grundsätzlich ab. Aber sobald glaubwürdig mit Gericht gedroht wird, knicken die meisten ein.
Genau hier sind Dienstleister wie AirHelp stark. Sie kennen die Standardtricks der Airlines, haben die juristische Infrastruktur im Rücken und drohen glaubhaft mit Klage. In vielen Fällen reicht allein dieses Signal, damit die Airline zahlt. Die Provision liegt je nach Anbieter und Fall bei etwa 25 bis 35 Prozent. Aus meiner Sicht gerechtfertigt: Ohne Hilfe verlieren viele am Ende den ganzen Anspruch, weil sie aufgeben. Mit Dienstleister kommen 65 bis 75 Prozent an, und das ist deutlich mehr als nichts.
Wenn du den Eigenversuch starten willst, spricht nichts dagegen. Bei klaren Fällen mit einer kooperativen Airline klappt das durchaus. Aber sobald Widerstand kommt, brauchst du Geduld und einen langen Atem. Prüf am besten zuerst mit dem Rechner oben, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.
Häufige Fragen
Ab wann genau habe ich Anspruch?
Ab drei Stunden Verspätung am Endziel. Bei 2 Stunden 59 Minuten gibt es nichts, ab 3 Stunden den vollen Satz. Die Grenze ist hart.
Wie lange habe ich Zeit, den Anspruch geltend zu machen?
In Deutschland drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom März 2024 verjährt also erst am 31. Dezember 2027. Trotzdem gilt: je früher, desto leichter die Beweisführung.
Gilt das auch für Pauschalreisen?
Ja. Der Anspruch besteht immer gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft, egal wo du gebucht hast.
Was ist mit Flügen aus Großbritannien?
Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich nicht mehr in der EU. Ein Flug von London in die EU ist nur dann nach EU 261 geschützt, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Großbritannien hat aber eine eigene, fast wortgleiche Regelung (UK261), sodass dir in der Praxis meist trotzdem ein Anspruch zusteht.
Bekomme ich auch bei einem komplett ausgefallenen Flug Geld?
Ja. Bei einer Annullierung hast du die Ausgleichszahlung plus Rückerstattung des Ticketpreises. Zwei getrennte Ansprüche.
Die Airline beruft sich auf einen technischen Defekt. Habe ich trotzdem Anspruch?
In der Regel ja. Technische Defekte gelten laut Europäischem Gerichtshof als normales Betriebsrisiko und nicht als außergewöhnlicher Umstand. Lass dich von dieser Begründung nicht abwimmeln.
Was, wenn die Airline insolvent ist?
Das ist die ärgerliche Ausnahme. Bei laufender Insolvenz kannst du deine Forderung anmelden, bekommst aber meist nur einen Bruchteil. Bei den großen Airline-Pleiten der letzten Jahre zogen sich die Verfahren oft über Jahre.

